Hausordnung Kinderzentrum
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1. Die Stadt Krumbach ist Träger des Kinderzentrums.
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2. Die Aufnahme Ihres Kindes erfolgt nach Vorlage eines mit der Stadt Krumbach abgeschlossenen Bildungs- und Betreuungsvertrages.
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3.Veränderungen der persönlichen Angaben und Verhältnisse, von Anschrift, Erreichbarkeit, Namensänderungen, Buchungszeiten etc, teilen Sie bitte unverzüglich der Leitung mit.
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4. Die Kinder sind im Kinderzentrum und bei allen Aktivitäten außerhalb der Einrichtung, die während der Betreuungszeit stattfinden unfallversichert. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Übergabe des Kindes an das Fachpersonal der Gruppe auf dem Grundstück und endet mit dem Verlassen des Grundstückes.
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5. In unserem Kinderzentrum werden Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintrittsalter in altershomogenen, altersgemischten Gruppen und in einer Integrativgruppe betreut.
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6. Ihr Kind sollte das Kinderzentrum regelmäßig besuchen und spätestens bis 08.30 Uhr im Kinderzentrum sein. Achten Sie bitte während der Bring- und Abholzeit, dass Sie ihr Kind direkt bei den Kolleginnen der Gruppe an- bzw. abmelden.
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7. Bitte melden Sie Ihr Kind bis 08.30 Uhr telefonisch in der Gruppe ab, wenn es das Kinderzentrum nicht besuchen kann.
Informieren Sie uns bitte über den Grund des Fernbleibens (z. B Krankheit, Urlaub). -
8. Infektionskrankheiten Ihres Kindes müssen im Kinderzentrum gemeldet werden. So können andere Familien notwendige Maßnahmen für sich und deren Kinder treffen. Nur nach vollständiger Genesung und auf Empfehlung des Kinderarztes, kann Ihr Kind wieder das Kinderzentrum besuchen.
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9. Die Haustür ist täglich aus Sicherheitsgründen in der Zeit ab 08.30 Uhr verschlossen, bitte klingeln Sie an der Taste – EINGANG –‚ wenn Sie in der Schließzeit in das Kinderzentrum möchten.
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10. Die Erreichbarkeit der Eltern während der Besuchszeit sollte gewährleistet sein.
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11. Für Kinder, die nach den Öffnungszeiten und nach längerer Wartezeit nicht abgeholt werden, wird eine individuelle Regelung für die weitere Betreuung umgesetzt.
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12. Werden Kinder durch andere Personen als die Erziehungsberechtigten abgeholt, bedarf es einer schriftlichen Vollmacht, die dem Fachpersonal zu übergeben ist. Ausnahmen hiervon sind nicht zulässig.
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13. Geschwisterkinder müssen 12 Jahre alt sein, wenn sie Kinder des Kinderzentrums mit Erlaubnis abholen dürfen.
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14. Für mitgebrachte und untergestellte Gegenstände kann das Kinderzentrum keine Haftung übernehmen. Dies gilt z. B. für Roller, Fahrrad, Buggy, Haar- und Körperschmuck, Hosenträger und Gürtel (Verletzungsgefahr) und Spielzeug aller Art.
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15. In den Unterstellboxen dürfen Kinderwagen und Buggys abgestellt werden, das Kinderzentrum übernimmt keine Haftung für abgestellte Gegenstände und Fahrzeuge
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16. Alle Personen, die sich auf unserem Gelände befinden, sind Vorbild für die Kinder und achten auf Sauberkeit, Sauberkeit, Ordnung und Ruhe.
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17. Das Rauchen auf unserem Gelände ist nicht erlaubt.
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18. Hunde sind vor dem Haus sicher anzuleinen, Tiere sind im Haus nicht gestattet.