Elternbeiträge in der Kinderkrippe |
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Buchungszeit / Stunden | bis 31.08.2024 | ab 01.09.2024 - monatlich | ab 01.09.2025 - monatlich | ab 01.09.2026 - monatlich |
3-4 Stunden/Tag | 160,00 Euro | 180,00 Euro | 200,00 Euro | 220,00 Euro |
4-5 Stunden/Tag |
180,00 Euro |
198,00 Euro | 220,00 Euro | 242,00 Euro |
5-6 Stunden/Tag |
200,00 Euro |
216,00 Euro | 240,00 Euro | 264,00 Euro |
6-7 Stunden/Tag |
220,00 Euro |
234,00 Euro | 260,00 Euro | 286,00 Euro |
7-8 Stunden/Tag |
240,00 Euro |
252,00 Euro | 280,00 Euro | 308,00 Euro |
8-9 Stunden/Tag |
260,00 Euro |
270,00 Euro | 300,00 Euro | 330,00 Euro |
9-10 Stunden/Tag | 280,00 Euro | 288,00 Euro | 320,00 Euro | 352,00 Euro |
Mittagessen Spielgeld |
3,50 Euro / Tag 3,00 EURO / Monat |
4,00 Euro / Tag 3,00 EURO / Monat |
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bis 31.08.2024 |
ab 01.09.2024 |
2025 |
ab 01.09.2026 |
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Essensgeld / Spielgeld |
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Mittagessen |
4,00 Euro | 4,50 Euro | 4,50 Euro | 5,00 Euro |
Spielgeld | 3,00 Euro | 5,00 Euro | 5,00 Euro | 5,00 Euro |
Sonstige Regelungen zu den Elternbeiträgen für den städt. Kindergarten und die Kinderkrippe
(Stand: 01.03.2024)
- Spielgeld und Essensgeld werden zusätzlich zu den Elternbeiträgen erhoben
- Das Betriebsjahr beginnt am 01. September eines Jahres und endet am 31. August des darauf folgenden Jahres. Der Elternbeitrag ist für 12 Monate zu entrichten.
- Das Vertragsverhältnis endet, ohne dass es dazu einer ausdrücklichen Kündigung bedarf, mit dem 31. August des Jahres, in dem das Kind schulpflichtig wird.
- Bei Neueintritt eines Kindes bis zum 15. eines Monats werden für diesen Monat die vollen Beiträge und ab dem 16. die halben Elternbeiträge erhoben.
Kinder unter 3 Jahren im Kindergarten
Für Kinder unter 3 Jahren ist bei der Unterbringung in einer Kindergartengruppe der erhöhte Kindergartenbeitrag zu entrichten.
Soweit ein Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat, ist ab dem Folgemonat der reguläre Kindergartenbeitrag zu bezahlen
Kinder über 3 Jahren in der Krippe
Vollendet ein Kind in der Krippe das 3. Lebensjahr, ist ab dem Folgemonat der Kindergartenbeitrag zu bezahlen, auch wenn das Kind in der Krippe verbleibt.