Elternbeiträge in der Kinderkrippe

Buchungszeit / Stunden bis 31.08.2024 ab 01.09.2024 - monatlich ab 01.09.2025 - monatlich ab 01.09.2026 - monatlich
3-4 Stunden/Tag 160,00 Euro 180,00 Euro 200,00 Euro 220,00 Euro

4-5 Stunden/Tag

180,00 Euro

198,00 Euro 220,00 Euro 242,00 Euro

5-6 Stunden/Tag

200,00 Euro

216,00 Euro 240,00 Euro 264,00 Euro

6-7 Stunden/Tag

220,00 Euro

234,00 Euro 260,00 Euro 286,00 Euro

7-8 Stunden/Tag

240,00 Euro

252,00 Euro 280,00 Euro 308,00 Euro

8-9 Stunden/Tag

260,00 Euro

270,00 Euro 300,00 Euro 330,00 Euro
9-10 Stunden/Tag 280,00 Euro 288,00 Euro 320,00 Euro 352,00 Euro
         

Mittagessen

Spielgeld

3,50 Euro / Tag

3,00 EURO / Monat

4,00 Euro / Tag

3,00 EURO / Monat

   
         
 

bis 31.08.2024

ab 01.09.2024

2025

ab 01.09.2026

 Essensgeld / Spielgeld

Mittagessen

4,00 Euro  4,50 Euro  4,50 Euro  5,00 Euro
Spielgeld 3,00 Euro 5,00 Euro  5,00 Euro  5,00 Euro

Sonstige Regelungen zu den Elternbeiträgen für den städt. Kindergarten und die Kinderkrippe
(Stand: 01.03.2024)

  • Spielgeld und Essensgeld werden zusätzlich zu den Elternbeiträgen erhoben
  • Das Betriebsjahr beginnt am 01. September eines Jahres und endet am 31. August des darauf folgenden Jahres. Der Elternbeitrag ist für 12 Monate zu entrichten.
  • Das Vertragsverhältnis endet, ohne dass es dazu einer ausdrücklichen Kündigung bedarf, mit dem 31. August des Jahres, in dem das Kind schulpflichtig wird.
  • Bei Neueintritt eines Kindes bis zum 15. eines Monats werden für diesen Monat die vollen Beiträge und ab dem 16. die halben Elternbeiträge erhoben.

Kinder unter 3 Jahren im Kindergarten

Für Kinder unter 3 Jahren ist bei der Unterbringung in einer Kindergartengruppe der erhöhte Kindergartenbeitrag zu entrichten.

Soweit ein Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat, ist ab dem Folgemonat der reguläre Kindergartenbeitrag zu bezahlen


Kinder über 3 Jahren in der Krippe

Vollendet ein Kind in der Krippe das 3. Lebensjahr, ist ab dem Folgemonat der Kindergartenbeitrag zu bezahlen, auch wenn das Kind in der Krippe verbleibt.